Die Geoblocking-Verordnung für den Online-Handel
Ab dem 3. Dezember 2018 gilt die neue Geoblocking-Verordnung der EU (VO [EU] Nr. 2018/302). Damit dürfen bestimmte Anbieter von Waren und Dienstleistungen den Zugriff auf ihre Website nicht mehr auf Kunden aus bestimmten EU-Ländern beschränken.