DSGVO Datenschutzgrundverordnung

Mittelstand und Vereine ächzen unter der DSGVO

Ein Beitrag der W&V Redaktion vom 12.06.2018

Die CDU-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung weiß von zahlreichen Beispielen, "dass Anwälte versuchen, mit den neuen Datenschutzregeln Kasse zu machen".

Die CDU hat nun mehrmals verkündet, dass sie die Folgen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abfedern möchte. Nun dringt der CDU-Wirtschaftsflügel auf Nachbesserungen bei den neuen Datenschutzregeln. Dabei geht es vor allem um Abmahnungen bei mutmaßlichen Verstößen gegen die DSGVO.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) solle gesetzlich klarstellen, dass Abmahnungen wegen angeblicher Datenschutzverstöße durch Anwaltskanzleien sogar unzulässig sind. Das fordern der Parlamentskreis Mittelstand der Unions- Bundestagsfraktion (PKM) und die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU und CSU (MIT). Zuletzt hieß es, die CDU wolle Abmahngebühren im Nachgang zur neuen EU-Datenschutzgrundverordnung zumindest vorübergehend aussetzen.

"Wir wissen inzwischen von zahlreichen Beispielen, dass Anwälte versuchen, mit den neuen Datenschutzregeln Kasse zu machen", sagte MIT-Chef Carsten Linnemann der Nachrichtenagentur dpa. Datenschutz sei wichtig und könne auch ein Standortvorteil sein. "Aber einiges hat sich in der Praxis als schädlich herausgestellt. Der Mittelstand ist hochgradig verunsichert. Wir müssen jetzt schnellstmöglich gesetzlich klarstellen, dass Abmahnungen durch Anwaltskanzleien unzulässig sind."

Laut dem PKM-Vorsitzenden Christian von Stetten gibt es "gesetzgeberische Spielräume, um die Belastungen und die Verunsicherung, die bei Bürgern, Vereinen, Unternehmen und Verbänden entstanden sei, zu reduzieren". Demnach ächzen Mittelstand und Vereine unter den Folgen der DSGVO.

Die DSGVO war am 25. Mai nach zweijähriger Übergangsfrist in Kraft getreten. Sie soll EU-weit für einen besseren Datenschutz sorgen. So wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden jetzt deutlich strenger geregelt. Vor allem kleine Unternehmen und Verbände sind verunsichert, sie hatten vor Inkrafttreten bereits über ihre Lobbyverbände an die Bundesregierung appelliert.

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