Die Überbrückungshilfe III soll als "Überbrückungshilfe III Plus" bis Ende September 2021 verlängert werden
10.06.2021 - Die Überbrückungshilfe für Firmen und Soloselbstständige soll bis Ende September verlängert werden. Quelle: Zeit online, dpa
Auch die Regelung bei Kurzarbeit soll offenbar bis dahin gelten. Die Bundesregierung hat sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur auf eine Verlängerung von Wirtschaftshilfen für besonders belastete Unternehmen in der Corona-Krise geeinigt. Die Überbrückungshilfe III solle als "Überbrückungshilfe III Plus" bis Ende September 2021 verlängert werden, hieß es in Regierungskreisen. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, dass Betriebe schneller wieder öffnen.
Die Überbrückungshilfe III als zentrales Hilfsinstrument der Regierung ist bisher bis Ende Juni befristet. Wirtschafts- und Finanzministerium haben in den vergangenen Wochen über eine Verlängerung verhandelt.
Nach dpa-Informationen sollen Unternehmen künftig außerdem eine Personalkostenhilfe erhalten, wenn sie Mitarbeiter früher aus dem Kurzarbeitergeld-Bezug herausholen oder Beschäftigte neu einstellen. Angepasst werden solle auch die Neustarthilfe.
Neustarthilfe für Unternehmen mit wenig Fixkosten
Bei der Überbrückungshilfe III bekommen Firmen und Soloselbstständige Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten. Voraussetzung ist ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Vergleichswert ist in der Regel der jeweilige Monat in 2019. Im April hat die Bundesregierung zudem einen Eigenkapitalzuschuss für Firmen beschlossen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben.
Bislang zahlt der Bund an Soloselbstständige in allen Branchen und Wirtschaftszweigen, die hohe Umsatzeinbußen, aber kaum Fixkosten haben, bis zu 7.500 Euro als Neustarthilfe. Das Geld werde zusätzlich zu anderen Leistungen gezahlt und nicht darauf angerechnet. Diese Summe solle erhöht werden, hieß es. Künftig könnten Soloselbstständige für die ersten drei Quartale des Jahres damit bis zu 12.000 Euro bekommen.
Kurzarbeitergeld soll bis Ende September verlängert werden
Hintergrund der Einigung zur Überbrückungshilfe ist zudem, dass auch der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende September verlängert werden soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will dem Bundeskabinett dazu eine entsprechende Verordnung vorlegen. Es gehe darum, "Beschäftigungsverhältnisse auch über den 30. Juni 2021 hinaus zu stabilisieren und dadurch Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen möglichst zu vermeiden".
Konkret geht es bei den Regeln um Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden bei Kurzarbeit. Die werden bislang bis zum 30. Juni zu 100 Prozent vom Staat übernommen. Die Regelung soll nun bis Ende September gelten. Zudem soll es für die Anmeldung von Kurzarbeit weiterhin ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind und nicht wie sonst vorgegeben ein Drittel.
Wie das Wirtschaftsministerium mitteilte, wurden seit Beginn der Corona-Krise insgesamt mehr als 105 Milliarden Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt, dazu komme das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 32,3 Milliarden Euro. Ein wesentliches Instrument des Staates neben der Überbrückungshilfe sind Kredite an Firmen über die staatliche Förderbank KfW. Ziel der Politik ist es, die Folgen der Krise für Jobs und Firmen abzufedern.
Copyright Foto: Pixabay